Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, ist es erforderlich, eine Steuererklärung einzureichen, unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit die Einreichung einer Steuererklärung verlangen. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden). Verpflichtend ist dies, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag liegt (aktuell: EUR 12.250 für Singles). Darüber hinaus musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Bei Verheirateten kann die Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Einkommensquellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Einreichung einer Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Falls die Frist nicht ausreicht, kann eine Verlängerung formlos beantragt werden. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des Folge-Folgejahres. Für freiwillige Steuererklärungen besteht eine Frist von vier Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr.
Absetzbar – das bedeutet steuermindernd – sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle im Zusammenhang mit deinem Beruf getätigten Ausgaben können hier angegeben werden, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können im Einzelfall unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.
Schließlích können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.